Bürokratie am Rande des Absurden: Wenn die neue Grundsteuer zur stillen Enteignung mutiert

Die Schlinge der Bürokratie zieht sich immer enger: Zwischen der drückenden Last aus Steuern, wuchernden Abgaben, einer unaufhaltsamen Inflation und den astronomisch in die Höhe schießenden Energiekosten finden die Bürger kaum noch Luft zum Atmen. Doch als wäre das nicht genug, hängt nun auch das Schwert einer gewaltigen Grundsteuererhöhung über ihren Köpfen, deren Ausmaß je nach Bundesland variieren kann. Ein konkretes Beispiel aus der ARD-“Tagesschau” bringt das Dilemma schmerzlich nah: Ein Hausbesitzer aus Freiburg, der ein bescheidenes Leben in seinem Eigenheim führt und eine Etage vermietet, steht vor einer potenziellen Grundsteuerexplosion. Von bisher lächerlich erscheinenden 85 Euro jährlich könnte die Abgabe für eine Hinterhofwiese auf schwindelerregende 9200 Euro schnellen. Zusammen mit der Steuer für sein Haus, die sich auf 935 Euro beläuft, könnte er plötzlich mit einer Forderung von rund 16.800 Euro konfrontiert werden.

Die grün geführte Landesregierung Baden-Württembergs zieht zur Berechnung nur die Größe des Grundstücks und den sogenannten Bodenrichtwert heran – eine Praxis, die ungeachtet des Gebäudetyps auf dem Grundstück angewandt wird. Eine solche Politik führt zu einer schockierenden Ignoranz gegenüber den realen Gegebenheiten der Grundstücksnutzer. Während einige Bundesländer eigene Wege bei der Grundsteuerberechnung gehen, folgen andere dem Bundesmodell, das immerhin die Art des Gebäudes berücksichtigt.

Die Behauptung, dieses Modell fördere die Bebauung und damit die Schaffung von Wohnraum, klingt hohl, besonders wenn man bedenkt, dass besagter Hauseigentümer seine Wiese gar nicht bebauen darf – ein Verbot, das unter dem Deckmantel des Klimaschutzes firmiert. Der Bund der Steuerzahler schlägt zwar ein Gegengutachten vor, doch die Kosten dafür muss der Eigentümer selbst tragen. Seine Lösung? Die astronomische Grundsteuer auf die Mieter umlegen, was deren Miete um 175 Euro im Monat in die Höhe treiben würde.

Die endgültige Höhe der Grundsteuer für 2025 bleibt ungewiss, da die Kommunen ihren Hebesatz noch festlegen müssen. Der Verdacht, dass finanziell angeschlagene Kommunen hier eine Chance sehen, ihre Kassen zu füllen, oder dass die Reform gar als Instrument zur Enteignung missbraucht wird, ist nicht von der Hand zu weisen. Ganz Deutschland sieht sich bereits mit Klagen gegen diese politische Farce konfrontiert, doch bis eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fällt, könnten Jahre vergehen. Die Steuern sind dennoch ab dem 1. Januar 2025 fällig. Sollten die Befürchtungen Realität werden, steht uns eine weitere Welle sozialer Unruhen bevor.

Persönlich finde ich es empörend, wie die Politik die Lasten einer unzulänglich durchdachten Steuerreform auf die Schultern der Bürger abwälzt. Dieser Fall aus Freiburg ist kein Einzelfall, sondern ein symptomatisches Beispiel für eine tieferliegende Problematik. Es ist höchste Zeit, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden und eine gerechte, nachvollziehbare Lösung für alle Beteiligten gefunden wird. Die Bürger haben ein Recht darauf, nicht durch hinterlistige Steuererhöhungen in die Enge getrieben zu werden.

Kurschatten. (2024b, Februar 28). Bürokratie-Wahnsinn neue Grundsteuer: Enteignung durch die Hintertür » Journalistenwatch. Journalistenwatch. https://journalistenwatch.com/2024/02/28/buerokratie-wahnsinn-neue-grundsteuer-enteignung-durch-die-hintertuer/

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