„Ärztliche Aufklärung bei Behandlungen mit bedingt zugelassenen mRNA-Impfarzneien“ – unter diesem harmlos klingenden Titel ist in der aktuellen Ausgabe der auflagenstärksten juristischen Fachzeitschrift Deutschlands, der „Neuen Juristischen Wochenschrift“ (NJW) ein Aufsatz von Carlos Gebauer und Katrin Gierhake erschienen. Der sehr nüchterne Text hat die politische Sprengkraft einer Atombombe. Die These der beiden Juristen, zugespitzt ausgedrückt: Der Verdacht ist groß, dass in Millionen Fällen vor der Impfung nicht ausreichend aufgeklärt wurde. Man denke nur an die „Fließband-Spritzerei“ in den sogenannten Impfzentren. Ohne ausreichende Aufklärung ist eine Impfung aber schlicht eine Körperverletzung. Und damit eine Straftat. Das hat vor allem auch ganz entscheidende Auswirkungen darauf, wie Impfopfer ihre Rechte durchsetzen und wie sie entschädigt werden können.

Die Thesen von Carlos A. Gebauer und Katrin Gierhake sind ein „Game-Changer“ – also sie sind dazu angetan, die gesamte heutige Situation in Sachen Corona-Impfung und Impfschäden auf den Kopf zu stellen. Insofern ist es kein Wunder, dass der Aufsatz von Gebauer und Gierhake gerade in aller Munde ist. Deshalb habe ich mich entschlossen, mit Gebauer ein Interview zu führen, um aus erster Hand zu informieren. Was da zutage kam, hat mich sehr aufgewühlt.

„Wir haben uns die Frage gestellt, ob bei den Impftherapien in der Corona-Krise, also insbesondere bei den mRNA-Impftherapien, alles mit rechten Dingen zugegangen ist“, erläutert Gebauer: „Und alles in einer ärztlichen Behandlung geht dann mit rechten Dingen zu, wenn vor der Behandlung eine ordnungsgerechte Aufklärung des Patienten stattfindet. Und diese Aufklärung hat nach dem Gesetz 16 Dimensionen und 16 Pflichten des Arztes zu erfüllen, die allesamt sehr genau beschrieben sind vom Gesetz über Art und Umfang der Maßnahme, über die Indikation. Und es muss dem Patienten hinreichend Gelegenheit gegeben werden, zeitlich Gelegenheit gegeben werden: ‚Will ich das und will ich das so, wie es hier von dem Arzt beschrieben ist?’“

Aus vielen Erzählungen von Verwandten, Freunden und Bekannten und ziehe ich den Schluss, dass es oft nicht einmal ansatzweise so war – um Gebauers Frage zu beantworten.

Die Folgen wären extrem weitreichend, so Gebauer: „Sollte nicht ordnungsgemäß und mit der hinreichenden Ruhe und individuell bezogen aufgeklärt worden sein, dann hat das zur gesetzlichen Konsequenz, zur ganz normalen gesetzlichen Konsequenz, dass der Eingriff rechtswidrig war, dass die Therapie rechtswidrig war, weil wir von einer rechtswidrigen Körperverletzung ohne Einwilligung, ohne wirksame Einwilligung, ausgehen. Und dann gibt es eine sogenannte primäre Körperverletzung, die rechtswidrig ist. Das hat dann Auswirkungen auf einen etwaigen weiteren Schadensersatzanspruch, dass man nicht mehr den vollen Beweis erbringen muss, dass ein Schaden aus dieser Körperverletzung entstanden ist, also ein Körperschaden, sondern dass dort Wahrscheinlichkeitskriterien genügen.“

Das würde die gesamte bisherige Praxis auf den Kopf stellen. Und abertausenden Ärzten würden Strafverfahren drohen.

Würde die Justiz in der Bundesrepublik es wirklich so weit kommen lassen? Meine Zweifel daran versuchte Gebauer im Interview mit einem interessanten Vorschlag zu zerstreuen – aber sehen Sie sich das Interview selbst an. Wegen der Zensur und der Manipulation von Youtube bei den Aufrufen habe ich es im freien Internet hochgeladen. Sie finden es hier bei Rumble (oder alternativ hier bei Odysee).

Bild: Boris Reitschuster/Ekaterina Quehl

https://reitschuster.de/post/wegen-fehlender-aufklaerung-waren-abermillionen-impfungen-rechtswidrig/

 

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